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Häufig gestellte Fragen

Tickets bis zu einer Gültigkeit von zwei Tagen, Punktekarten sowie Flutlichtkarten gelten auf den Ski-, und Rodelhängen unseres Skigebietes. Ausnahme ist das Ticket "Skiliftkarussell+", welches auch im Skiliftkarussell Winterberg, im Skikarussell Altastenberg im Skigebiet Sahnehang und im Skigebiet Ruhrquelle gilt. Die Wintersport-Arena CARD, die ab 3-Tage sowie als Saisonticket erhältlich ist, ist zusätzlich zu den genannten Skigebieten auch noch im Skigebiet Homberg in Züschen, im Skigebiet Willingen und im Skigebiet Bödefeld-Hunau gültig.

Nein, der Tagbetrieb endet meist zwischen 16:30 und 17:00 Uhr. Anschließend sind die Anlagen aufgrund der Präparierung der Pisten außer Betrieb. Für den Flutlichtbetrieb ab 18:30 Uhr müssen separate Tickets gelöst werden.

Nein, sie gelten ausschließlich am Tag von 9:00 bis 16:30 Uhr. Ausnahme ist die Wintersport-Arena Flutlicht-Saisonkarte sowie die Kombisaisonkarte Tag + Abend.

Hier finden sie alle Informationen zu den Parkflächen am Skigebiet.

Ja, mit Ausweis der Schule oder Hochschule. Die Preise finden sich unter: 

Ja, für den Rodellift benötigen Sie einen eigenen Schlitten, mit dem Sie Rodelbahn herunterfahren. Die Auffahrt erfolgt mit einem fest montierten Schlitten am Lift.

Fundsachen werden in der Hauptkasse 'Obere Postwiese' gesammelt.

Ja, die Liftkarten müssen an aufeinanderfolgenden Tagen abgefahren werden. Sie können das Ticket aber bereits am Vortag ihres ersten Skitags erwerben. Die Gültigkeit beginnt dann am Folgetag.

Wenn Sie nachweislich nicht weiter Ski fahren können, erstatten wir die restliche Geltungsdauer. Hierzu muss ein Attest des Arztes vorgelegt werden.

Nein, die Betriebsgenehmigung ist nur für Gäste mit Wintersportgerät erteilt.

Ja, bei den Skiverleihern ist dies in Depots möglich.

Ja, mit EC-Karten, aber nicht mit Kreditkarten.

Diese ist mindestens noch im Verlauf der Saison und der kommenden Saison gültig. Bitte bewahren sie ihr Ticket also gut auf.

Wichtig ist, dass ihr Wintersportgerät mit ihrem Fuß fest verbunden und nicht motorisiert ist. Mit Snowblades und Snowscoots dürfen Sie also fahren. Motorschlitten sind nicht erlaubt. Snow Tubes hingegen sind wie Rodel auf der Skipiste nicht erlaubt. Für Snow Tubes gilt das auch für die Rodelhänge, da sie kaum steuerbar sind. Bitte beachten Sie: Nicht alle Wintersportgeräte, auch wenn sie prizipiell erlaubt sind, lassen sich mit jedem Lift transportieren. Eine generelle Aussage dazu können wir an dieser Stelle nicht abgeben. Das hängt vom jeweiligen Wintersportgerät und vom betreffenden Lift ab.

Informationen zu allen Unterkünften in Neuastenberg bietet die Tourist-Information unter der Nummer +49 (2981)-565. Ausführliche Informationen finden sich auch auf www.neuastenberg.de 

Wir fördern ausdrücklich den Skisport für Menschen mit Behinderung. Gäste mit 70 Prozent Behinderung erhalten daher ein Skitagesticket zum Preis eines Kindertickets. Dazu müssen sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis im Original vorlegen. Bei behinderten Kinder ab einer Beeinträchtigung von 70 Prozent erhält die erwachsene Begleitperson ihr Ticket zum Preis eines Kindertickets. Ob Sie die Lifte benutzen können, hängt von der Art der Behinderung ab. So ist unser Sessellift teilweise nur eingeschränkt benutzbar, bitte informieren sie sich beim Liftpersonal vor ihrer Fahrt ins Tal, ob der Lift mit ihrer Behinderung benutzbar ist. Bei unseren Schleppliften besteht in der Regel kein Problem.

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